Vierstufiges Rettungskonzept
Die Richtlinie „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und Betrieb von Eisenbahntunneln“ des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) regelt Art und Umfang der baulichen und betrieblichen Sicherheitsmaßnahmen, die nach heutigem Stand der Technik notwendig sind.

Für jedes Tunnelbauprojekt gilt ein vierstufiges Sicherheitskonzept mit folgenden Komponenten:
Präventivmaßnahmen zur Minderung der Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses. Hierzu zählt der Bau zweier eingleisiger Röhren. Das schließt eine Begegnung der Züge im Tunnel aus.
Ereignismindernde Maßnahmen sollen die Auswirkungen eines dennoch eingetretenen Ereignisses begrenzen. Beispielsweise sorgt die Notbremsüberbrückung dafür, dass ein Zug nach ausgelöster Notbremsung erst außerhalb des Tunnels zum Halten kommt.
Maßnahmen zur Selbstrettung werden von den Reisenden und dem Zugpersonal ausgeführt und durch bauliche Einrichtungen wie beispielsweise der Notbeleuchtung oder Rettungsschleusen unterstützt.
Maßnahmen zur Fremdrettung führen Feuerwehren und Rettungsdiensten aus. Diese werden ebenfalls durch bauliche Einrichtungen unterstützt. Beispiel hierfür sind die Feste Fahrbahn, die von Straßenfahrzeugen befahren werden kann, oder die Löschwasserversorgung.
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Übersicht: Rettungs- und Sicherheitsmaßnahmen
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Bildergalerie: Baustellenimpressionen
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